Weiterbildung in Niedersachsen

WiN - Förderung

Für individuelle Weiterbildung

WiN - Förderung

Für individuelle Weiterbildung

Hinweis: Zusage und Nachweis über die Förderung müssen bei Anmeldung zum Seminar vorliegen und zeitgleich mit der Buchung eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der Weiterbildungskosten (min. 1.000 EUR) und für Weiterbildungskonzepte bis zu 80 % der Kosten max. jedoch 40.000 EUR.  

Wer wird gefördert?

Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen antragsberechtigt. Förderung für Weiterbildungskonzepte können Bildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen beantragen. 

Wie beantrage ich die Förderung?

Der Antrag ist über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen. Die Antragsformulare können im Internet abgerufen werden.

Reichen Sie den Nachweis über die Förderung zeitgleich bei Buchung eines Seminars ein. Alles Weitere übernehmen wir. 

Ihre Ansprechpartnerin

Laura Glinka
E-Mail: laura.glinka(at)haas-sv.de
Telefon: 0511 763892-32