Weiterbildungsscheck Sachsen
Berufsbezogene Weiterbildung
Individueller Zuschuss

Berufsbezogene Weiterbildung
Individueller Zuschuss
Hinweis: Zusage und Nachweis über die Förderung müssen bei Anmeldung zum Seminar vorliegen und zeitgleich mit der Buchung eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Individuell berufsbezogene Weiterbildung zur Verbesserung der beruflichen Qualifikationen sowie Beschäftigungschancen. Dabei werden bis zu 80 % der Weiterbildungskosten bezuschusst.
Wer wird gefördert?
Der Weiterbildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteiger und Berufsrückkehrer.
Wie beantrage ich die Förderung?
Für den Antrag suchen Sie sich die passende Weiterbildung, drei Vergleichsangebote und können dann den Antrag auf Förderung bei der Sächsischen AufbauBank stellen.
Weiterführende Informationen zu Vorrausetzungen und Antragsstellung finden Sie hier.
Reichen Sie den Nachweis über die Förderung zeitgleich bei Buchung eines Seminars ein. Alles Weitere übernehmen wir.
Ihre Ansprechpartnerin
Laura Glinka
E-Mail: laura.glinka(at)haas-sv.de
Telefon: 0511 763892-32