Hinweis: Zusage und Nachweis über die Förderung müssen bei Anmeldung zum Seminar vorliegen und zeitgleich mit der Buchung eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren der beruflichen Weiterbildung. Er wird vergeben im Rahmen des Landesprogramms "Weiter mit Bildung und Beratung", finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Wer wird gefördert?
- Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen,
- Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen,
- Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können,
- Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen und
- Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen, können den Weiterbildungsscheck beantragen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Die Ausgabe des Bremer Weiterbildungsschecks erfolgt durch die Senatorin für Wirtschaft und Arbeit bzw. auch Auskünfte über die Förderfähigkeit.
Reichen Sie den Nachweis über die Förderung zeitgleich mit der Buchung eines Seminars ein. Alles Weitere übernehmen wir.
Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Webseite des Landes Bremen.