Hinweis: Zusage und Nachweis über die Förderung müssen bei Anmeldung zum Seminar vorliegen und zeitgleich mit der Buchung eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Gefördert Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten oder Selbstständigen, sowie die Weiterbildung von Arbeitnehmern. Die Förderung kann bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben oder 500 EUR je Weiterbildungsscheck betragen. Eine Förderung ist alle 2 Kalenderjahre möglich.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte von in Thüringen ansässigen Unternehmen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 EUR und 40.000 EUR (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 EUR und 80.000 EUR) liegt.
Wie beantrage ich die Förderung?
Der Weiterbildungsscheck kann bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbH (GFAW) beantragt werden.