Hinweis: Zusage und Nachweis über die Förderung müssen bei Anmeldung zum Seminar vorliegen und zeitgleich mit der Buchung eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung werden zu 50 % der Kosten, höchstens jedoch 2.000 EUR übernommen. Der Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler können die Förderung beantragen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Beratung und Antrag erfolgen über die die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Terminvereinbarungen unter (Telefon: 0431-9905-2222 oder per E-Mail).
Reichen Sie den Nachweis über die Förderung zeitgleich bei Buchung eines Seminars ein. Alles Weitere übernehmen wir.