Themen diese Woche sind: st der kommerzialisierbare Teil eines Namensrechts bei Influencern einlagefähig?, Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte, Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent/Monat möglicherweise verfassungswidrig
00:31 - Ist der kommerzialisierbare Teil eines Namensrechts bei Influencern einlagefähig?
02:01 - Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte
03:34 - Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent/Monat möglicherweise verfassungswidrig