Das FG Köln hatte sich mit einem besonderen Fall von Wertpapieren als gewillkürtes SBV auseinander zu setzen.
Natürlich wurden die Wertpapiere für ein Darlehen als Sicherheit "gebraucht". Natürlich verloren die Wertpapiere erheblich an Wert (Verluste).
Hinzuweisen ist ergänzend auf Folgendes:
1. Zunächst wäre zu prüfen, ob nicht vielleicht notwendiges BV vorliegt.
2. Kommt es auf den Widmungsakt an, nützt "der Brief ans FA" auch nichts, wenn es sich um "verlustbringende Produkte" handelt (vgl. BFH IX R 28/05, BStBl 2007 II S. 259).
3. Eine konkrete Handlungsempfehlung finden Sie bei Wolfgang Eggert "Dokumentation von Einlagen in der Buchführung", NWB BBK Nr. 15 vom 03.08.2018 S. 725.
Fundstellen
Urteil des FG Köln, 26.04.2018, 1 K 1896/17,
Revision eingelegt, Az. des BFH IV R 17/18,
EFG 2018 S. 1195 Nr. 14