Mit der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung sollen z.B. die Einkünfte der Mitunternehmer festgestellt werden. Diese werden dem jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamt zur Veranlagung mitgeteilt. – Wonach richtet sich die Höhe von Verspätungszuschlägen, wenn die Feststellungserklärung verspätet eingereicht wird?
Sachverhalt
Eine GbR reichte ihre Feststellungserklärung ca. 4 Monate verspätet ein. Das Finanzamt setzt gegen den Mitunternehmer A einen Verspätungszuschlag von 966 Euro fest.
Der A hatte 22 Monate zuvor seine Vorauszahlungen zur Einkommensteuer heraufsetzen lassen. Tatsächlich war sein Gewinnanteil lediglich halb so hoch wie seinerzeit angenommen.
Mitunternehmer A klagte gegen die Festsetzung dieser Verspätungszuschläge.
Urteil
Das FG Baden-Württemberg gab dem Kläger Recht. - Verspätungszuschläge sollen den Vorteil ausgleichen, den der Steuerpflichtige durch die verspätete Abgabe der Erklärung erzielt hat. – Mitunternehmer A hatte aber Steuervorauszahlungen auf den fast doppelten Gewinn gezahlt, so dass hier die Erhebung des Verspätungszuschlags nicht rechtmäßig war.
Fazit
Feststellungsbescheide setzen nur die Besteuerungsgrundlage fest. Die Höhe der Verspätungszuschläge richtet sich nach dem Vorteil aus dem Folgebescheid. Sind die Vorauszahlungen höher als die Abschlusszahlung, ist die Festsetzung daher unrechtmäßig.
Hinweis
Mit dem Urteil zeigt sich einmal mehr, wie bedeutsam die Überprüfung und Anpassung von Steuervorauszahlungen sein kann.
Fundstelle
FG Baden-Württemberg 15.11.2023, 12 K 1945/23, Rev. IV R 29/23