Frage: Darf ein deutscher Notar den Anteilsverkauf der russischen Mutter beurkunden?
Antwort: Nein! (So die Antwort der Bundesnotarkammer)
1. Achtes EU-Sanktionspaket
Das von der EU beschlossene 8. Sanktionspaket umfasst (u. a.) auch das Verbot von Dienstleistungen
- im Bereich Architektur- und Ingenieurwesen
- zur Rechtsberatung und IT-Beratung
für russische Unternehmen.
2. Äußerung des Bundesministeriums für Justiz (BMJ)
Nach scharfer Kritik durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilte das BMJ mit, dass es versucht habe, diese Dienstleistung aus dem Sanktionspaket herauszuhalten. Dies sei auf EU-Ebene aber nicht gelungen. Um das Paket nicht aufzuhalten, habe man zugestimmt.
3. Steuerberatung
Gleiches gilt für Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen.