Sachverhalt
Eine vor dem Arbeitsgericht klagende Arbeitnehmerin legte in der Zeit vom 01.09.2017 - 31.08.2018 ein "Sabbatical" ein.
Der Arbeitgeber gewährte Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts. Darüber hinaus kürzte er den jährlichen Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat um 1/12.
Die Arbeitnehmerin ist der Ansicht, dass ihr während des "Sabbaticals" zumindest Ansprüche auf den gesetzlichen Mindesturlaub entstanden wären.
Ergebnis
Während eines Sabbaticals ruhen die Hauptleistungspflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Urlaubsanspruch, auch nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub, entsteht nicht.