Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer

Abgabenordnung

Ab Herbst soll eine Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt werden. Wer ist davon betroffen und wozu soll diese dienen?

Am 30.09.2024 wird nach § 139c AO eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Perspektivisches Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. 

Die W-IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern an wirtschaftlich Tätige vergeben. Hierunter fallen:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
  • juristische Personen,
  • Personenvereinigungen.

Einzelkaufleute und Freiberufler werden neben ihrer Steuer-IdNr. zusätzlich eine W-IdNr. erhalten, sodass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird.

Sie entspricht im Aufbau der Umsatzsteuer-IdNr. und übernimmt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 27a Abs. 1 UStG deren Funktionalität. Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben "DE" und 9 Ziffern bestehen. Die Nummer soll ergänzt werden um ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten.

Eine W-IdNr. würde demnach wie folgt aussehen: DE123456789-00001.

Das Bundeszentralamt für Steuern teilt den wirtschaftlich Tätigen, denen bis zum 30.09.2024 eine Umsatzsteuer-IdNr. nach § 27a UStG erteilt wurde, diese als W-IdNr. zu. In diesen Fällen erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung des Bundeszentralamtes für Steuern, dass die Umsatzsteuer-IdNr. als W-IdNr. gelten soll. 

Einem wirtschaftlich Tätigen, der umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer i. S. d. § 19 UStG ist und dem bis zum 30.09.2024 keine Umsatzsteuer-IdNr. erteilt wurde, teilt das Bundeszentralamt für Steuern eine W-IdNr. zu, wenn für den wirtschaftlich Tätigen auf der sicheren Kommunikationsplattform der Finanzbehörden nach § 87a Abs. 6 AO ein Benutzerkonto eingerichtet ist. Den übrigen wirtschaftlich Tätigen wird eine W-IdNr. zugeteilt, sobald die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Bis 2026 soll die Vergabe abgeschlossen sein.

Das BMF hat nun einen Referentenentwurf einer Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung veröffentlicht. Darin sollen verschiedene Einzelheiten zur W-IdNr. geregelt werden, z. B. der Zeitpunkt der Einführung der W-IdNr., Richtlinien zur Vergabe und Fristen zur Löschung. Die Verordnung kann auf der Seite des BMF abgerufen werden. 

Fundstelle

Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern, 25.06.2024

 

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