Eckpunkte für Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen

Sonstiges

Die Bundesregierung hat am 30.08.2023 Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Welche Berührungspunkte ergeben sich für Ihren Arbeitsalltag?

Ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ist der Abbau von bürokratischen Hürden, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen als auch die Verwaltung zu entlasten. Dies soll nun mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) geschehen.

Aus Sicht unseres Berufsstandes sind insbesondere folgende Änderungen hervorzuheben:

  • Kürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre,
  • Anhebung der monetären Schwellenwerte der EU-Bilanzrichtlinie zur Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen,
  • Ermöglichung der Erteilung von Arbeitszeugnissen (§ 630 BGB, § 109 Gewerbeordnung) zusätzlich in elektronischer Form,
  • Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen durch in elektronischer Form geschlossene Arbeitsverträge und Änderungsverträge statt in Schriftform

Darüber hinaus sind u.a. folgende Maßnahmen geplant:

  • Vereinfachung und weitmöglichste Digitalisierung des Rechtsverkehrs für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger, Aufhebung zivilrechtlicher Schriftform- und Unterschriftserfordernisse oder Ersatz durch Textformerfordernisse
    • Aufhebung der Schriftformerfordernisse insbesondere im Vereins-, Schuld- und Mietrecht
    • Ersatz der Schriftform durch die elektronische oder Textform im Allgemeinen Teil des BGB
    • Ersatz der Schriftformerfordernis im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ablehnung sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Elternzeit durch die Textform
  • Soweit Schriftformerfordernisse fortgelten, sollen digitale Technologien als Unterstützung eingesetzt werden können (z. B. Smartphone-Foto einer Mietvertragskündigung und Übersendung dieser digitalen Kopie an den Empfänger bei Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht des Originals)
  • Ermöglichung der Bereitstellung der Belege der Betriebskostenabrechnung in digitaler Form
  • Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige

Die Maßnahmen müssen nun noch in ein Gesetz einfließen. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird das Bundesministerium der Justiz nun schnellstmöglich einen Referentenentwurf für das BEG IV koordinieren.

Fundstelle

BMJ, Pressemitteilung v. 30.08.2023 (il)

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