Definition
Als Crowdworker bezeichnet man Menschen, die Arbeitsaufträge annehmen, die einer Masse (Crowd) zur Verfügung gestellt werden. Die Aufträge werden meist über Internetplattformen (sog. Crowdsourcing-Plattformen) angeboten und je nach Auftrag/Projekt von einem Crowdworker oder auch mehreren Crowdworkern bearbeitet.
Im Urteil des BAG wird entschieden, dass ein Crowdworker (trotz Gewerbeanmeldung) nichtselbstständig tätig sein kann (und arbeitsrechtlichen Schutz genießt).
Was bedeutet das für Sie als Steuerberater?
- Er hat gar keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Er ist vielleicht gar kein umsatzsteuerlicher Unternehmer
- … usw.
Bitte hinterfragen Sie diese Tätigkeiten anhand der Kriterien des Bundesarbeitsgerichtes.
Fundstelle
BAG-Urteil vom 01.12.2020, 9 AZR 102/20