Wurde für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA (§ 7 Abs. 4 bis 5a EStG) aufzuteilen.
Dabei ist nach BFH-Rechtsprechung der Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen (BFH-Urteil vom 10.10.2000, IX R 86/97, BStBl 2001 II S. 183).
Die Kaufpreisaufteilung dient also der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA von Gebäuden.
Die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern stellen eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung ermöglicht, in einem typisierten Verfahren entweder eine Kaufpreisaufteilung selbst vorzunehmen oder die Plausibilität einer vorliegenden Kaufpreisaufteilung zu prüfen.
Diese Arbeitshilfe veröffentlicht das BMF auf seiner Internetseite. Seit dem 24.01.2025 steht eine aktualisierte Version mit Stand Januar 2025 zur Verfügung.
Hinweis
Eine Anleitung zur Aufteilung eines Grundstückspreises wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.