Altersvorsorgereformgesetz – Zustimmung des Bundesrates

Einkommensteuer

Die Riester-Rente wird ab 2027 durch ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgemodell ersetzt. Geplant sind flexiblere Produkte, höhere Renditechancen und attraktivere Förderungen – auch für Selbstständige und Familien.

Die private Altersvorsorge wird grundlegend reformiert. Sie löst die Riester-Rente ab.

In erster Linie geht es um ein zukunftssicheres und finanzierbares Rentensystem. Die private Altersvorsorge soll insbesondere bei Personen mit kleinem und mittleren Einkommen Versorgungslücken schließen und durch die Reform insgesamt attraktiver werden.

Das Bundeskabinett hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 17. Dezember 2025 verabschiedet. Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform inklusive einiger Änderungen beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu.

Was das bedeutet, klären wir kurz:

Die Riester-Rente wird durch neue, flexiblere, renditenstärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So können Sparer von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren, z.B. durch global gestreute Aktien, sogenannte ETF.

Für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, wird weiterhin auch der Abschluss von Garantieprodukten möglich sein.

Für mehr Orientierung bei der Anlageentscheidung wird ein kostengünstiges Standardprodukt geschaffen, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird. Zudem erhalten Anleger künftig in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge mehr Flexibilität. Hier sollen neben lebenslangen Renten auch Zeitrenten angeboten werden.

Die Kosten beim Standarddepot werden auf 1,0 Prozent begrenzt.

Neben Arbeitnehmern können künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren.

Die Zulagenförderung wird grundlegend reformiert, um höhere Anreize zur Vorsorge zu setzen. Für jeden Spar-Euro gibt es künftig 50 Cent vom Staat bis zu einer Einzahlung von 360 Euro im Jahr, darüber hinaus bis 1800 Euro sind es 25 Cent.

Damit erhöht sich die Grundzulage auf 540 Euro. Darüber hinausgehende Einzahlungen in einen Altersvorsorgevertrag bis 6.840 Euro sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht.

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält zusätzlich einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Familien sollen besonders stark profitieren: Die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr soll künftig bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro gewährt werden.

Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.

Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Fundstelle

Altersvorsorgereformgesetz 

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