Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde vom Bund der Steuerzahler und Haus & Grund Deutschland gegen das Bundesmodell der neuen Grundsteuer hat mit dem Aktenzeichen 1 BvR 472/26 eine entscheidende Hürde am Bundesverfassungsgericht genommen.
Im Kern richtet sich die Klage gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der Reform, die nach Ansicht der Verbände durch systematische Ungenauigkeiten und ungerechte Belastungsverschiebungen gegen den Gleichheitssatz verstößt.
Besonders kritisiert wird dabei die Bewertung von Immobilien auf Basis von pauschalierten Bodenrichtwerten und teils fiktiven Mietwerten, die die tatsächlichen Marktverhältnisse unberücksichtigt lassen.
Ein konkreter Beispielfall aus Berlin verdeutlicht die Problematik: Hier setzte das Finanzamt für eine Eigentumswohnung eine pauschalierte Kaltmiete von 9,32 €/qm an, obwohl die tatsächlich erzielte Miete lediglich 5,07 €/qm beträgt und selbst der Berliner Mietspiegel nur einen Mittelwert von 6,47 €/qm zulässt.
Da Vermieter gesetzlich an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden sind, wird hier eine Steuerlast auf Basis von Einnahmen berechnet, die rechtlich gar nicht erzielbar sind.
Für betroffene Immobilieneigentümer bedeutet die Anhängigkeit des Verfahrens in Karlsruhe nun folgendes:
Solange über einen eingelegten Einspruch noch nicht abschließend entschieden wurde, kann unter Verweis auf das neue Aktenzeichen das Ruhen des eigenen Verfahrens geltend gemacht werden.
Damit bleibt der Bescheid offen, bis das Bundesverfassungsgericht final geklärt hat, ob das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine einfache und gerechte Besteuerung genügt.
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